Unsere Regalprüfer sind durch den TÜV Nord zur Regalprüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl gemäß DIN 15635 zertifiziert und dürfen nun Regale prüfen.
Unser Vorteil gegenüber unseren Mitbewerbern ist unsere tägliche Arbeit mit Regalsystemen. Wir haben ständig hohe Lagerbestände von vielen verschiedenen Herstellern und können somit kurzfristig Ihre Regalsysteme reparieren und Ihnen sicher zur Verfügung stellen.
Denken Sie an die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und an die Kapazität Ihres Lagers die bis zur Reparatur verloren geht.
Überlassen Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter nicht dem Zufall!
Regalprüfung – Torprüfung – Prüfung von Betriebsmittel
Nur speziell ausgebildetes Fachpersonal darf die Regalprüfung durchführen bzw. Regale prüfen. Durch unsere langjährige Erfahrung prüfen wir Ihre Regale sorgfältig nach bestem Gewissen.
Regale und Lagereinrichtungen gelten laut DGUV Regel 108-007 (BGR 234) als Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Das Intervall, der Ablauf und die Qualifizierung des Personals ist in der DIN EN 15635 geregelt.
Unsere Regalprüfer haben dafür eine spezielle Ausbildung absolviert und sich durch eine anerkannte Abschlussprüfung für eine Regalprüfung qualifiziert. Sie kennen die einschlägigen Gesetze, die Anforderungen der Berufsgenossenschaft sowie die Verordnungen und Regeln, die beim Einsatz von Regalsystemen zu beachten sind.
Des weiteren werden auch Präventionsmaßnahmen vor Ort sofort vorgeschlagen, damit diese Schäden in Zukunft nicht mehr passieren oder sich verringern.
Zum Anwendungsbereich zählen folgende Betriebsmittel:
- Palettenregal
- Fachbodenregal
- Einfahrregale
- Durchfahrregal
- Kragarmregal
- Durchlaufregal
- Einschubregal
- Regalbühne
- Lagerbühne
- kraftbetriebene Tore
- Flurförderfahrzeuge
- Stapler
- Treppe
- Leiter
- fahrbare Gerüste
Der Benutzer dieser Anlagen trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Personen, die in der Nähe der Einrichtungen arbeiten. Er ist verantwortlich für den sicheren Betriebszustand der Einrichtungen.
Die Regelmäßige Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung
§ 3, Abs. 3: Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Vorraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beaftragen sind.
§ 10: Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach § 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen…
Für unsere Bestands- und Neukunden sind wir deutschlandweit und auch über die Grenzen hinaus aktiv!
Die Prüfung Ihrer Regale sowie den Verkauf oder Ankauf, bieten wir unter anderem in Folgenden Gebieten an:
In Neuwied, Koblenz, Mayen, Trier, Swistal, Köln, Bonn, Frankfurt, Bad Kreuznach, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Leverkusen, Aschaffenburg, Wuppertal, Frechen, Erftstadt, Weilerswist, Euskirchen, Siegburg, Hennef, Andernach, Mühlheim Kärlich, Plaidt, Kruft, Polch, Kaisersesch, Boppard, Königswinter, Lahnstein, Bad Ems, Siegen, Mendig, Kassel, Bad Hersfeld, Mannheim, Kaiserslautern, Darmstadt, Limburg, Mönchengladbach, Düren, Duisburg, Essen, Dortmund sowie auch Rheinland Pfalz, RLP, NRW, Hessen, und bundesweit ….
Benötigen Sie eine kompetente Beratung zum Thema Regalsysteme, Regalprüfung, Torprüfung oder Prüfung von Betriebsmitteln ?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne.
Schreiben Sie uns eine Email an: info@coche-lagertechnik.de oder benutzen Sie unser Kontaktformular.